Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

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Die Agentur easyFinca tritt ausschließlich als Vermittler von Einzelleistungen auf. Fincas, Ferienhäuser, und Ferienwohnungen werden grundsätzlich ohne touristische Leistungen vermittelt. easyFinca vermittelt im Auftrag und mit Vollmacht des jeweiligen Leistungsträgers. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer) oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit.

Leistung
Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche, gehört nicht zu unseren Pflichten. Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung des Objektes. Für den Fall, dass der jeweilige Anbieter abweichender AGB verwendet, werden diese ebenfalls Vertragsbestandteil. Insofern die AGBs des Eigentümers abweichen, werden diese gesondert mit dem Anmeldeformular zur Verfügung gestellt

Buchungen
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Internetpräsenz und des vorher erfolgten schriftlichen Angebotes bieten Sie uns den Abschluss der Buchung verbindlich an. Ihre Buchungsauftrag muss schriftlich per E-Mail oder Fax erfolgen und wird mit Ihrer Reiseanmeldung (verbindliches Anmeldeformular) bestätigt und verbindlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder mit einsteht.
Die Buchungsbestätigung / Rechnung durch easyFinca erfolgt im Namen des jeweiligen Leistungsträgers und wird Ihnen ebenfalls schriftlich per E-Mail oder Fax zugestellt

Zahlungen
Es gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, Vermieters oder dessen Vertreter, die wir Ihnen bei Vertragsabschluss mitteilen. Bei individuellen Buchungen von Fincas, Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Landhotels wird soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung durch den Reiseanmelder eine sofortige Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises (mindestens jedoch 150,00 Euro) fällig. Bleibt die Anzahlung binnen einer Wochenfrist unbezahlt, kann easyFinca den Buchungsvorgang stornieren.

Nach Eingang der Anzahlung erhält der Reiseanmelder eine Bestätigung über die Zahlung per E-Mail oder Fax sowie die Reiseunterlagen.

Bei Kurzfrist-Buchungen innerhalb 6 Wochen vor Reiseantritt ist die Zahlung sofort komplett fällig.

Die Restzahlung ist in der Regel vor Ort zu leisten oder nach besonderer Vereinbarung, welche Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten. Die Endrechnung erfolgt durch den Leistungsträger.
Bei Auslandsüberweisungen aus nicht EU Ländern trägt der Reiseanmelder die Kosten der Überweisungen

Umbuchung/Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form
(per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen.
Für individuelle Buchung von Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Fincas wird bei Stornierung bis 42 Tage vor Anreise die Anzahlung (30 %) einbehalten.
Für Stornierungen ab dem 43. Tag vor Anreise werden 100 % des Reisepreises fällig.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am Anreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird.
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Teilleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Leistung.

Anreise/Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag soll der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen. Sollte der Mieter das Objekt am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter vereinbaren.

Haftung
Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Reiseteilnehmer. easyFinca haftet bezüglich der Vermittlungstätigkeit lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Schäden
Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem Leistungsträger (Eigentümer) oder seinem Beauftragten (Hausverwaltung) zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder seinem Beauftragten (Hausverwaltung) Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann.

Die Waschmaschinen in den Mietobjekten eigenen sich NICHT für die Reinigung von versandeten Strandtücher. Dies übersteigt eindeutig die Funktionalität der Waschmaschine. Für entsprechend anfallende Reparaturkosten ist der Mieter verantwortlich.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer) oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.

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